Allgemeine Geschäfts-Bedingungen Firmenkunden
Die nachstehenden AGB B2B beziehen sich rein auf den Vertragsschluss mit Unternehmen gem. §14 BGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Buchung von Veranstaltungen für Verbraucher gem. §14 BGB finden Sie hier:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Webshop für Verbraucher gem. §13BGB finden Sie hier:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB B2B) – Firmenkunden
1. Vertragspartner
2. Geltungsbereich
3. Leistungsbeschreibung
4. Vertragsschluss, Zahlung
5. Persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer
6. Wetterabhängige Programmpunkte
7. Pünktliches Erscheinen zum mitgeteilten Zeitpunkt
8. Ausschluss von der Teilnahme
9. Bereitstellung der Leistung / Verzögerung / Ausfall / Teilleistungen
10. Storno / Terminverschiebung / Rücktriff durch den Kunden
11. Gewährleistung gegenüber Unternehmern
12. Gewerblicher Wiederverkauf
13. Form der Erklärungen
14. Haftung
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
16. Urheber- und Nutzungsrechte
17. Sonstiges / Rechtswahl / Gerichtsstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmenkunden (AGB B2B)
1. VERTRAGSPARTNER
Ein Vertrag im Sinne dieser AGB kommt zwischen Boarisch Groove Horst Biewald (nachstehend „Horst Biewald“, „ich“, „mir“), Scheibenwandstr 31, 83233 Bernau am Chiemsee, Telefon: +49 8051 964596, E-Mail: info@jodeln-am-chiemsee.de, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE158338639 und einem Unternehmer i.S.d. §14 BGB (nachstehend „Kunde“ oder „Sie“) zustande.
2. GELTUNGSBEREICH
2.1. Diese AGB gelten für Veranstaltungen, (im Folgenden auch „Event“ genannt), deren Organisation und Durchführung Sie bei mir buchen. Mit Auftragserteilung bzw. Buchung werden diese AGB durch Sie akzeptiert.
2.2. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle teilnehmenden Dritten (im Folgenden „Teilnehmer“), für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Kunde ist für die Weitergabe der vertraglichen Informationen (insbesondere hinsichtlich Punkt 16.3) an die Personen, für die er mitgebucht hat, verantwortlich.
2.3. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden / Teilnehmers werden nicht Vertragsinhalt.
3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
3.1. Ich bin als Einzelunternehmer tätig. Meine Leistung richtet sich jeweils nach der Beschreibung des Events und der dazugehörigen Leistungen im Angebotsschreiben, im Internetauftritt und/oder nach den dem Kunden übermittelten Dokumenten.
3.2. Das gebuchte Event wird in der Regel durch mich direkt durchgeführt.
4. VERTRAGSSCHLUSS, ZAHLUNG
4.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und mir kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch Sie, spätestens mit Buchung eines Termins für ein Event zustande. Sie sind berechtigt, geeignete Personen zu benennen, die an dem Event teilnehmen sollen. Geeignet sind Personen, die alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Sie bleiben in diesem Fall jedoch Vertragspartner und stehen in vollem Umfang für das Verhalten der von Ihnen benannten Person / Personen ein, es sei denn, mit diesen wurde ein gesonderter Vertrag geschlossen.
4.2. Eine Zahlung durch den Kunden, der ein Event bei mir beauftragt / bucht, erfolgt wie im Angebotsschreiben vorgesehen.
4.3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und das Gesamtkonzept der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Ich verpflichte mich, den Kunden über die Leistungsänderungen und –Abweichungen rechtzeitig zu informieren.
5. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN DER TEILNEHMER
Unabhängig von mit ggf. verbundenen Fragen wie Stornierung, Terminverschiebung o.ä. gilt zwecks Vermeidung einer Verletzung von Personen (d. h. von Teilnehmern wie auch Dritten) oder einer Beschädigung von Sachen Folgendes:
5.1. Die Teilnahme an einem Event kann die Erfüllung von persönlichen Voraussetzungen erfordern (z.B. ein bestimmtes Mindest- oder ein Höchstalter, Gesundheitszustand, etc.). Die Voraussetzungen sind in der Regel zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website aufgeführt, wo das Event beschrieben wird, sowie in den dem Kunden übermittelten Unterlagen. Es kann aber auch vorkommen, dass solche Voraussetzungen erst später dem Teilnehmer mitgeteilt werden – dann per E-Mail oder in sonst geeigneter Weise. In jedem Fall aber erhalten Sie die Voraussetzungen vor dem Erlebnis mitgeteilt. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie oder sonstige Personen, für die Sie ein Erlebnis gebucht haben, diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt des gebuchten Termins und auch während des Events erfüllen. Sind Sie der Meinung, es ist nicht sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind bzw. sind Ihnen die Anforderungen unklar, kontaktieren Sie mich bitte unverzüglich.
5.2. Jeder Mensch kann unter körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Krankheiten leiden (z.B. Gehbehinderung, Platzangst, Höhenangst, Allergien usw.), die sich möglicherweise auf Ihre Sicherheit oder die Sicherheit anderer Teilnehmer auswirken können. Bitte teilen Sie mir solche Informationen, die Einfluss auf die Teilnahme nehmen können, im Vorfeld mit. Ich prüfe dann, inwieweit das Event wie vereinbart durchgeführt werden kann oder ob Änderungen erforderlich sind.
5.3. Auch eine Schwangerschaft kann dazu führen, dass Sie das Event nicht vollständig in Anspruch nehmen können.
5.4. Das gilt auch, wenn Sie während des Events Bedenken haben oder Beeinträchtigungen feststellen sollten: Teilen Sie diese mir vor Ort umgehend mit.
5.5. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ist nur bei gleichzeitiger Teilnahme einer erwachsenen Begleitperson möglich.
6. WETTERABHÄNGIGE PROGRAMMPUNKTE
In der Event-Beschreibung auf der Website, per E-Mail, im Angebot oder in sonstiger Weise wird kommuniziert, ob die Teilnahme an dem Event von bestimmten Wetterbedingungen abhängig ist. In einem solchen Fall obliegt es Ihnen, die Wetterverhältnisse bei mir am Tag der Teilnahme am Erlebnis zu erfragen. Bei wetterabhängigen Programmpunkten behalte ich mir im Fall der Nichtdurchführbarkeit des Programms oder von Programmteilen wegen für das Programm oder Programmteile ungeeigneten Wetters entsprechende Programmänderungen in Absprache mit dem Kunden vor. Im Übrigen siehe Ziffer 10.4.
7. PÜNKTLICHES ERSCHEINEN ZUM MITGETEILTEN ZEITPUNKT
Der in der Event-Beschreibung auf der Website, im Angebotsschreiben und/oder in sonstiger Weise mitgeteilte späteste Zeitpunkt Ihres Erscheinens bzw. des der Personen, für die Sie gebucht haben, zum Event ist unbedingt einzuhalten. Bei einem Erscheinen nach diesem Zeitpunkt ist eine Wahrnehmung des Events aus organisatorischen Gründen in der Regel nicht mehr möglich und Sie verlieren Ihren Anspruch auf Teilnahme, soweit die Teilnahme nicht mehr möglich und für mich zumutbar sein sollte, ich verliere aber nicht meine Ansprüche auf Vergütung.
8. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME
8.1. Der Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er sich vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn
• er ungeachtet einer Mahnung das Event nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt, oder er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält oder zu verhalten beabsichtigt, oder er meinen Anweisungen oder von mir dazu ermächtigten Personen nicht Folge leistet, so dass ein reibungsloser Ablauf des Events nicht gewährleistet werden kann und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, oder
• er unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln, Antidepressiva oder Psychopharmaka steht, die seine Reaktionsfähigkeit und sein Körperbefinden beeinträchtigen können, diese aber notwendig für die sichere Durchführung des Events ist
Zu dem Ausschluss bin ich bzw. sind von mir beauftragte Personen befugt. Ich behalte in diesem Fall des Ausschlusses meinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwa zu zahlender anderer notwendiger und nachgewiesener Fremdkosten, die im Zusammenhang mit dem Ausschluss entstehen. Weitere Schadenersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche von mir bleiben unberührt.
8.2. Ziffer 9.1. gilt entsprechend bei körperlichen oder gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers, die nach meiner Ansicht die ordnungsgemäße Teilnahme des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnten.
9. BEREITSTELLUNG DER LEISTUNG / VERZÖGERUNG / AUSFALL / TEILLEISTUNGEN
9.1. Habe ich bei einer bereits begonnenen Ausführung eines Events eine Verzögerung der Leistung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder sonstiger gewichtiger Gründe, und ist die Verzögerung für mich nicht vorhersehbar, verlängert sich die Leistungszeit entsprechend. Kann ich auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, ist sowohl der Kunde, als auch ich zur anteiligen Leistungsminderung und entsprechender anteiliger Rückerstattung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.2. Verschiebt sich der Beginn der Leistung (Beginn des Events) aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe und ist die Verschiebung für mich nicht vorhersehbar, kann ich nach meiner Wahl Ihnen / den Teilnehmern einen neuen Termin oder eine Umbuchung auf ein anderes Event anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erhält der Kunde etwa bezahlte Zahlungen erstattet. Ich übernehmen in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Absage oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Erlebnis) entstanden sind (z.B. Transferkosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub etc.)
9.3. Bitte beachten Sie, dass für einzelne meiner Events gegebenenfalls noch besondere Teilnahmeregeln oder Vereinbarungen, auf die durch vorherige Zusendung bzw. Aushang etc. hinweise, sowie für Gastronomiebereiche das Jugendschutzgesetz, das Gaststättengesetz sowie weitere öffentlich-rechtliche Regelungen Anwendung finden können.
10. STORNO / TERMINVERSCHIEBUNG / RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
10.1. Es gelten die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsbestimmungen.
10.2. Sollte das Event aufgrund wichtiger Gründe wie ungeeignete Witterungsverhältnisse (siehe Ziffer 6.) oder höherer Gewalt, Streiks, Pandemien oder Naturereignissen nicht in Präsenz durchgeführt werden, wird das Event in Absprache mit mir online durchgeführt. Die dazu erforderlichen technischen Möglichkeiten stelle ich zur Verfügung. Evtl. bereits von mir berechnete stornierbare Spesen und Reisekosten werden rückerstattet. Zusätzliche Kosten für die Durchführung online (Videoplattform, technischer Support etc.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ich übernehme in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die Ihnen / den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Umbuchung auf online entstanden sind (z. B. Transferkosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub etc.). Ich bin in diesem Fall zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies Ihnen bzw. dem Teilnehmer zumutbar ist.
10.3. Alternativ zu Punkt 3. kann in Absprache mit mir innerhalb von zwei Wochen nach Erklärung der fehlenden Durchführbarkeit ein Ersatztermin („Umbuchung“) für das Event vereinbart werden. Im Falle einer Umbuchung fallen zusätzliche Gebühren für den Kunden an, die wie folgt definiert werden:
• Bis zu 4 Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Termin: 50% vom Seminarpreis
• Bis zu 1 Woche vor dem ursprünglich gebuchten Termin: 70% vom Seminarpreis
• Weniger als 1 Woche vor dem ursprünglich gebuchten Termin: 100% vom Seminarpreis
10.4. Das Event kann auch nach der Buchung auf Wunsch des Kunden online durchgeführt werden – in diesem Fall gelten die Regelungen aus Punkt 4- oder auf einen anderen Termin umgebucht oder storniert werden. Bei Umbuchung oder Stornierung auf Kundenwunsch fallen zusätzliche Gebühren für den Kunden an, die wie folgt definiert werden:
• Mehr als 6 Monate vor dem ursprünglich gebuchten Termin: 30% vom Seminarpreis
• Mehr als 3 Monate vor dem ursprünglich gebuchten Termin: 70% vom Seminarpreis
• 3 Monate oder weniger vor dem ursprünglich gebuchten Termin: 100% vom Seminarpreis
11. GEWÄHRLEISTUNGSFRIST GEGENÜBER UNTERNEHMERN
Im Verkehr mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, also mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit mir in Geschäftsbeziehung treten, und wenn und soweit für die gesetzliche Gewährleistung Werkvertragsrecht anwendbar sein sollte, beträgt die Gewährleistungsfrist für Rechts- oder Sachmängel ein Jahr ab Abnahme des Events bzw. dem vom Unternehmer unbeanstandet miterlebten Ende des Events, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen; wurde der Mangel arglistig verschwiegen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
12. GEWERBLICHER WIEDERVERKAUF
12.1. Der Verkauf des Events erfolgt ausschließlich zur Nutzung für eigene Zwecke im Rahmen von Firmenfeiern, Incentives, Kundenveranstaltungen u.Ä. durch den Kunden/Teilnehmer, wodurch der Kunde in die Lage versetzt wird, an dem jeweiligen Erlebnis selbst, ggf. mit Freunden/Bekannten oder Firmenmitarbeitern oder Kollegen, teilzunehmen oder als Gutschein im üblichen und angemessenen Umfang an Dritte zu verschenken.
12.2. Die Beschaffung von Gutscheinen oder Teilnahmeberechtigungen an Events zum Zweck des gewerblichen oder kommerziellen Weitervertriebs oder sonstiger Weitergabe ist verboten, außer dies ist vertraglich vereinbart.
12.3. Es ist verboten, Gutscheine oder Teilnahmeberechtigungen an Events zu dem Zweck zu beschaffen, selbst am Erlebnis nicht teilzunehmen und/oder die Gutscheine oder Teilnahmeberechtigungen nicht im Rahmen der erlaubten Tatbestände in Ziffer 12.1. und 2. zu nutzen und/oder durch die Beschaffung Einnahmen, Provisionen oder sonstige Vorteile durch das Anbieten oder die Weitergabe der Gutscheine oder Teilnahmeberechtigungen zu erlangen, die über die im üblichen und zweckmäßigen Rahmen liegenden gewünschten „Vorteile“ von Firmenfeiern, Incentives, Kundenveranstaltungen hinausgehen.
13. FORM DER ERKLÄRUNGEN
Rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Rücktritt, Kündigung) und Anzeigen, die Sie mir gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben, müssen schriftlich erfolgen (Mail, Fax usw.).
14. HAFTUNG
14.1. Ich hafte für bei dem Kunden bzw. Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von mir oder meinem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
14.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit hafte ich hingegen für beim Kunden bzw. Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Meine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für eigenes Verhalten wie auch für das Handeln eines evtl. Erfüllungsgehilfen.
14.3. Für beim Kunden bzw. Teilnehmer von mir oder meinem Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit hafte ich hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz. Meine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist ebenfalls unbeschränkt.
15. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
15.1. Die Parteien werden den Inhalt der Vertragsbeziehung mit mir sowie sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung einer Vertragsbeziehung hinaus.
15.2. Sie und ich verpflichten uns, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Sollten Sie Daten von Teilnehmern an mich weiterleiten, stellen Sie sicher, dass Sie etwaige erforderliche Einwilligungen eingeholt haben.
15.3. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter: www.jodeln-am-chiemsee.de/datenschutz
16. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
16.1. Mit Abschluss einer Vereinbarung über den Kauf von Events werden keinerlei Urheber- oder Nutzungsrechte übertragen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Jede Partei ist zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der von ihr entworfenen Gestaltungen bzw. Werke im Rahmen dieses Vertrages berechtigt. Eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Gestaltungen bzw. Werke ist vorab mit der jeweils anderen Partei abzustimmen.
16.2. Sofern Sie bei mir Events erwerben, verpflichten Sie sich, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer eventuellen Außenkommunikation in Bezug auf die Events, die Sie erwerben, keine Marken- und Urheberrechterechte verletzt werden. Hierfür stellen Sie mir jegliches Kommunikationsmaterial sowie sämtliche Texte vor einer Veröffentlichung zur Verfügung.
16.3. Für die Verwertung von während des Events erstelltem Bild- und/oder Videomaterial durch Horst Biewald werden entsprechende Nutzungsvereinbarungen in Absprache mit dem Kunden getroffen und in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Dies kann sowohl bereits mit Vertragsabschluss als auch vor oder nach dem Event erfolgen.
17. SONSTIGES / RECHTSWAHL / GERICHTSSTAND
17.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
17.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss dessen kollisionsrechtlichen Vorschriften und des UN-Kaufrechts.
17.3. Gerichtsstand ist primär der Geschäftssitz von Horst Biewald. Ich bin auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.